IMPRESSUM
Sitz des Unternehmens:
STUDEX Deutschland GmbH
Eckenhaid
Eckenbachstr. 1a
D-90542 Eckental-Nürnberg
Telefon: +49 (0) 9126 25 63-0
Fax: +49 (0) 9126 25 63-50
Email: info@studex.de
Webseite für Geschäftskunden: studex.de
Webseite für Endkunden: ohrlochstechen.info
Geschäftsführung: Frau Cleo Kassenaar-Drechsler, Herr Juergen Weiss
Amtsgericht: Fuerth HRB-Nr. 4359
UStID: DE132503509
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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma STUDEX Ohrlochstechvertrieb für Deutschland GmbH (im Folgenden STUDEX Deutschland GmbH) Anschrift: Eckenbachstr. 1a, 90542 Eckental für B2B-Geschäfte (01/2019)
I. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und
der STUDEX Deutschland GmbH geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und sonstige
Leistungen. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Der Käufer nimmt mit Bestellung zur Kenntnis, dass der gegenständliche Vertragsabschluss unter
Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann
und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die STUDEX Deutschland GmbH ihre Geltung ausdrücklich
schriftlich anerkannt hat. Eine konkludente Einbeziehung ist ausgeschlossen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch
ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder
ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II. Angebot und Vertragsschluss
(1) Vertragsangebote der STUDEX Deutschland GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt
auch, wenn dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen
oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überreicht worden sind.
(2) Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses
Angebot kann die STUDEX Deutschland GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung
einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen
Frist annehmen. Technische Änderungen sowie Änderungen von Form, Maß, Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(3) An allen firmeneigenen Produkten und damit zusammenhängenden Abbildungen, Kalkulationen,
Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich die STUDEX Deutschland GmbH ihre Eigentums-,
Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung
an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet wurden.
III. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1) Die Preise gelten ohne abweichende Vereinbarung ab Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger
Versand- und Transportkosten und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Dies wird in der gesetzlichen
Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Etwaige Zölle,
Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
(2) Berücksichtigt die STUDEX Deutschland GmbH Änderungswünsche des Käufers, so trägt der Käufer
die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
(3) Der Kaufpreis ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf einem in der Rechnung
angegebenen, oder anderweitig dem Käufer mitgeteilten Konto der STUDEX Deutschland
GmbH als erfolgt.
(4) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Während des Verzugs
ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden Verzugszinssatz, derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen
Basiszinssatz, zu verzinsen. Darüber hinaus fällt die Verzugspauschale in Höhe von
40 Euro an. Die STUDEX Deutschland GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugspauschale vor.
(5) Befindet sich der Käufer im Verzug, steht es der STUDEX Deutschland GmbH frei die weitere Erfüllung
des Vertrages abzulehnen. Bei Vorliegen einer erheblichen Gefährdung des Zahlungsanspruchs – so
z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers – ist die STUDEX
Deutschland GmbH berechtigt Vorauszahlungen oder eine ausreichende Sicherheit zu fordern.
Verweigert der Käufer dies, kann die STUDEX Deutschland GmbH vom Vertrag zurück treten und/oder
Schadensersatz fordern. Zum Zwecke der Kreditprüfung werden Adress- und Bonitätsdaten eingeholt.
(6) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine von der
STUDEX Deutschland GmbH zu vertretende Lieferverzögerung vorliegt, kann diese den Preis unter
Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn-, und sonstiger Nebenkosten, die ihr angefallen sind,
angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Käufer berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten.
(7) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von der STUDEX Deutschland GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Das Zurückbehaltungsrecht
ist auf Ansprüche beschränkt, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Die Einklagbarkeit
seiner Gegenrechte bleibt ihm unbenommen.
IV. Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen bei Annahme der Bestellung.
(2) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich
unverbindliche Angaben. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zu dem angegebenen
Versandzeitpunkt das Lager verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte
Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der
gekauften Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
(4) Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, erhält der Käufer unverzüglich eine Mitteilung hierüber sowie
über die voraussichtliche neue Lieferfrist. Der Käufer hat eine Nachfrist von wenigstens
3 Wochen zu setzen.
(5) Die Haftung der STUDEX Deutschland GmbH wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit
ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ausgenommen von
dieser Beschränkung sind vorsätzliche Vertragsverletzungen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und
ähnliche unvorhersehbare und von der STUDEX Deutschland GmbH nicht zu vertretende Umstände
entbinden diese von der Einhaltung der Liefertermine für die Dauer der Behinderung. Der Käufer
ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu
fordern. Eine weitergehende Haftung für einen von der STUDEX Deutschland GmbH zu vertretenden
Lieferverzug ist ausgeschlossen.
(6) Weitere gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch
wegen eines von der STUDEX Deutschland GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen,
bleiben unberührt.
V. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand, Verpackung
(1) Die Lieferung der bestellten Ware einschl. Werbematerial, Prospekte, Drucksachen, Plastiktaschen
etc. erfolgt ab Lager. Das jeweilige Lager, egal ob im In- oder Ausland gelegen, gilt als vereinbarter
Erfüllungsort. Im Einzelnen erfolgen Lieferungen unter Berücksichtigung der Warenverfügbarkeit
nach Wahl der STUDEX Deutschland GmbH alternativ vom Lager am Standort der STUDEX of Europe
GmbH, Straßenhäuser 59, 6842 Koblach in Österreich oder vom Lager am Standort der STUDEX
Deutschland GmbH, Eckenbachstr. 1a, 90542 Eckental in Deutschland, aus.
(2) Auf Verlangen des Käufers wird die Ware unversichert auf Rechnung und Gefahr – auch bei
vereinbarter frachtfreier Lieferung – des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, ist die STUDEX Deutschland GmbH berechtigt, die Art der Versendung,
insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung selbst zu bestimmen. Die etwaigen
Mehrkosten aufgrund eines längeren Transportweges wegen der Belegenheit des Erfüllungsortes am
Standort der STUDEX of Europe GmbH, Straßenhäuser 59, 6842 Koblach in Österreich, trägt der Käufer.
(3) Die STUDEX Deutschland GmbH ist in für den Käufer zumutbarem Umfang jederzeit zu Teillieferungen
oder -leistungen berechtigt, die getrennt abgerechnet werden können.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens
mit Übergabe an den Käufer auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über.
(5) Mehrkosten, die durch besondere Wünsche des Käufers zu Versandart, Versandweg und einer abzuschließenden
Transportversicherung entstehen – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen
zu Lasten des Käufers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen;
ausgenommen sind Paletten.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich
die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, ist die STUDEX Deutschland GmbH
berechtigt, den hieraus resultierenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten)
vom Käufer ersetzt zu verlangen. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem
Versand gleich. Darüber hinaus stehen der STUDEX Deutschland GmbH alle weiteren gesetzlichen
Ansprüche zu.
VI. Sach- und Rechtsmängel, Beschaffungsrisiko
(1) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft
ist, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen
ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so hat dies der Käufer der STUDEX
Deutschland GmbH gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unverzüglich ist eine Anzeige,
wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung
der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche
Mängel innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen; auch hier genügt
zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße
Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung der STUDEX Deutschland GmbH für den
nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast insbesondere für
den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Mangelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(2) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die STUDEX Deutschland GmbH in Form der Nachbesserung
oder der Ersatzlieferung nacherfüllen. Die STUDEX Deutschland GmbH kann die Nacherfüllung
gemäß § 439 Abs.3 BGB verweigern. Sie kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig
machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im
Verhältnis angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(3) Der Käufer hat der STUDEX Deutschland GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben.
Im Fall der Ersatzlieferung hat der Käufer der STUDEX Deutschland GmbH die mangelhafte
Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(4) Die STUDEX Deutschland GmbH trägt die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, es sei denn, das
Mangelbeseitigungsverlangen stellt sich als unberechtigt heraus, oder der Vertragsgegenstand
befindet sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort. In diesem Fall sind die Kosten vom Käufer
zu ersetzen.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Rücktrittsrecht ist bei einem
nur unerheblichen Mangel ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche
angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den
nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
(6) Nur in dringenden Fällen, etwa bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger
Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der STUDEX
Deutschland GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer
derartigen Selbstvornahme hat der Käufer die STUDEX Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich,
möglichst vorher zu informieren. Ein Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn die STUDEX
Deutschland GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wäre, eine entsprechende
Nacherfüllung zu verweigern.
(7) Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren,
bestehen nur, wenn sie sich aus diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ergeben und sind
im Übrigen ausgeschlossen.
(8) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren, soweit zulässig, ein Jahr nach Ablieferung der
Ware bei dem Käufer, ansonsten in der gesetzlich vorhergesehenen Verjährungsfrist. Der Käufer hat
zu beweisen, dass der Mangel bei Ablieferung vorhanden war.
(9) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Dies betrifft
insbesondere handelsübliche oder geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen der Form,
Farbe, Maße und/oder des Gewichts, der Ausführung oder des Designs. Die STUDEX Deutschland
GmbH übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung über die kaufvertragliche Verpflichtung hinaus
keinerlei Beschaffungsrisiko und irgendwie geartete Garantien.
VII. Sonstige Haftungsbeschränkungen
(1) Die Haftung der STUDEX Deutschland GmbH auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher und leichter Fahrlässigkeit haftet die STUDEX Deutschland GmbH
nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden
aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren
Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall und im Übrigen beschränkt
sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(2) Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die STUDEX Deutschland
GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen hat. Das gilt auch für die gesetzlichen Produkthaftungsansprüche des Käufers.
(3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten
oder kündigen, wenn die STUDEX Deutschland GmbH diese zu vertreten hat.
VIII. Rücktrittsrecht des Verkäufers
Die STUDEX Deutschland GmbH kann von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn sich die
fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers herausstellt oder der Käufer unzutreffende Angaben zu seiner
Kreditwürdigkeit gemacht hat und dies von erheblicher Bedeutung für die Geschäftsbeziehung ist.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann die STUDEX Deutschland GmbH ohne konkreten Nachweis
als Ersatz aller entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns eine Pauschale von 20% der
Auftragssumme verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis eines niedrigeren Schadens offen.
IX. Eigentumsvorbehalt
(1) Die STUDEX Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren
(Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen,
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, aus dem Kaufvertrag und einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern
und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
durch den Käufer sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die STUDEX Deutschland GmbH ab. Die STUDEX Deutschland
GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Die STUDEX Deutschland GmbH ermächtigt den
Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen
Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises,
ist die STUDEX Deutschland GmbH berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen.
Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, darf die STUDEX Deutschland GmbH diese Rechte nur
geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt
hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Eine danach
erfolgte Rückforderung und -rücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware, stellt einen Rücktritt
vom Vertrag dar. Die STUDEX Deutschland GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme
zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der
Verwertungserlös mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, ist der Käufer verpflichtet
auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die STUDEX Deutschland GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der STUDEX Deutschland GmbH die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Käufer.
(6) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei der Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwirbt die STUDEX
Deutschland GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten
oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(7) Übersteigt der Wert sämtlicher für die STUDEX Deutschland GmbH bestehenden Sicherheiten die
bestehenden Forderungen um mehr als 10 % so wird diese auf Verlangen des Käufers Sicherheiten
nach ihrer Wahl freigeben.
X. Datenschutz
(1) Die durch die STUDEX Deutschland GmbH erhobenen persönlichen Daten (wie Name/Firma,
Beruf, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer,
E-Mail-Adresse, Bankverbindung) werden hauptsächlich zur Verwaltung der Kundenbeziehungen
sowie zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragserfüllung und Auftragsabwicklung
verwendet. Die Weitergabe an Dritte umfasst nur solche Daten, die für eine Vertragsabwicklung
sowie Zusendung der Ware erforderlich sind. Die gesammelten persönlichen Informationen
werden für die Dauer der vollständigen Vertragsabwicklung gespeichert.
(2) Wir weisen darauf hin, dass das Recht auf Auskunft über gespeicherte persönliche Daten besteht.
Des Weiteren besteht das Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung.
Eine gegenüber der STUDEX Deutschland GmbH gegebene Einwilligung zur Datennutzung kann
jederzeit ganz oder teilweise bei der STUDEX Deutschland GmbH widerrufen werden. Es besteht des
Weiteren das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
XI. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
(1) Gerichtsstand ist der für den Niederlassungssitz der STUDEX Deutschland GmbH in Eckenbachstr. 1a,
90542 Eckental, zuständige Gerichtsort. Die STUDEX Deutschland GmbH ist jedoch berechtigt,
den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Die Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie
Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien ausschließlich nach
dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.